Altersvorsorgedepot 2027 und Bitcoin: Förderung ja, Bitcoin nein

Ab Januar 2027 legt der Staat im neuen Altersvorsorgedepot bis zu 540 € im Jahr drauf, wenn du fürs Alter sparst. Für Kinder gibt es mit der Frühstartrente zusätzlich 10 € im Monat. Die erste Frage vieler Bitcoiner: Darf da Bitcoin rein? Kurze Antwort: nein. Hier steht, warum, was stattdessen erlaubt ist und wie ich das Ganze als Bitcoiner einordne.
Stand: 27.10.2026
Interessenkonflikt: Ich halte selbst Bitcoin. Mehr dazu im Risikohinweis.
⚠️ Keine Steuer- oder Rechtsberatung (Stand: 27.10.2026): Hier bekommst du allgemeine Infos mit Quellen, keine Empfehlung für deinen Fall. Ich bin kein Steuerberater, und Regeln können sich schnell ändern. Was für dich gilt, klärst du am besten mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Riester kennt jeder. Begeistert hat er die wenigsten. Hohe Kosten, Garantien, die Rendite fressen, und Verträge, die keiner versteht. Jetzt kommt der Nachfolger, und der sieht auf den ersten Blick deutlich besser aus: ein Depot mit Fonds und ETFs, staatlicher Zulage und Kostendeckel.
Da liegt der Gedanke nahe: Wenn schon gefördert, warum nicht mit Bitcoin? Der Gesetzgeber hat diese Tür aber zugemacht, bevor sie aufging. Ich finde das gar nicht schlimm. Warum, steht weiter unten.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Das Altersvorsorgedepot ist beschlossen und kommt ab 1. Januar 2027. Neue Riester-Verträge gibt es ab dann nicht mehr.
- Förderung: 50 Cent je Euro bis 360 € Eigenbeitrag, danach 25 Cent bis 1.800 €. Macht höchstens 540 € Grundzulage im Jahr, dazu bis zu 300 € je Kind.
- Erlaubt sind nur bestimmte Fonds bis Risikoklasse 5 und Euro-Staatsanleihen. Bitcoin steht nicht auf der Liste, Einzelaktien und Zertifikate auch nicht.
- Die Frühstartrente (10 € im Monat für Kinder ab 6) hat der Bundestag am 16.10.2026 beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
- Für Bitcoiner ist das kein Entweder-oder. Gefördertes Depot und Bitcoin in eigener Verwahrung können nebeneinander stehen. Das ist meine Sicht, keine Anlageberatung.
Was ab 2027 neu ist: Riester geht, das Depot kommt
Laut Bundesregierung hat der Bundestag die Reform am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Das Gesetz steht im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156 vom 29. Mai 2026. Die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
Der Kern: Gefördert wird jetzt auch ein Depot ohne Garantie. Das Geld geht in Fonds und ETFs, also an den Kapitalmarkt. Wer lieber Sicherheit will, kann laut Bundesregierung weiter Garantieprodukte abschließen.
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, nichts wird automatisch gekündigt oder umgewandelt. Neu abschließen nach altem Riester-Modell kannst du ab 2027 aber nicht mehr. Ein freiwilliger Wechsel ins neue System ist möglich.
Drei Varianten, kurz erklärt
| Variante | Was drin ist | Kosten |
|---|---|---|
| Standarddepot | Zwei vom Anbieter festgelegte Fonds: einer in Risikoklasse 1 oder 2, einer in Risikoklasse 3 bis 5. Du entscheidest, wie viel in welchen geht. Vor der Rente wird automatisch umgeschichtet. | Effektivkosten höchstens 1,0 % pro Jahr (§ 2a AltZertG) |
| Altersvorsorgedepot | Größere Auswahl aus der gesetzlichen Liste: Fonds, ETFs, bestimmte Staatsanleihen. | Kein gesetzlicher Kostendeckel (laut Fidelity) |
| Garantieprodukt | Mindestens 80 % oder 100 % der Beiträge und Zulagen sind zum Rentenbeginn zugesagt. | je nach Anbieter |
Ausgezahlt wird bei neuen Verträgen frühestens mit 65, außer deine gesetzliche Altersrente beginnt schon früher. Spätestens mit 70 beginnt die Auszahlung. So steht es im Gesetzestext. In der Ansparphase werden Erträge nicht laufend besteuert, die Steuer kommt erst bei der Auszahlung. Fachleute nennen das nachgelagerte Besteuerung (Fidelity-FAQ).
📖 Begriff erklärt: Die Risikoklasse steht im Basisinformationsblatt jedes Fonds. Die Skala geht von 1 (niedrigstes Risiko) bis 7. Ins Altersvorsorgedepot dürfen nur Fonds bis Klasse 5. Klasse 6 und 7 sind laut Fidelity nicht zulässig.
So viel legt der Staat drauf: drei Rechenbeispiele
Die Zulage hängt davon ab, wie viel du selbst einzahlst. Die Regeln stehen in § 84 und § 85 des Einkommensteuergesetzes, geändert durch das Altersvorsorgereformgesetz:
- Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 € im Jahr, 25 % auf alles zwischen 360,01 € und 1.800 €.
- Kinderzulage: 100 % deiner Beiträge, höchstens 300 € pro Kind und Jahr. Laut Bundesregierung reichen dafür 25 € im Monat.
- Berufseinsteigerbonus: Bist du zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25, gibt es einmalig 200 € extra.
- Obergrenze: Einzahlen kannst du bis 6.840 € im Jahr. Über 1.800 € gibt es aber keine zusätzliche Zulage mehr.
- Mindestbeitrag: Ab 2027 gibt es die Zulagen nur, wenn du selbst mindestens 120 € im Jahr einzahlst (§ 86 EStG). Das sind 10 € im Monat.
Was das in Euro heißt. Die Rechnungen sind vereinfacht und gelten für eine Person ohne Sonderfälle:
| Du zahlst ein | Pro Jahr | Grundzulage | Mit 1 Kind zusätzlich |
|---|---|---|---|
| 10 € im Monat | 120 € | 60 € | + 120 € Kinderzulage |
| 30 € im Monat | 360 € | 180 € | + 300 € Kinderzulage |
| 150 € im Monat | 1.800 € | 540 € | + 300 € Kinderzulage |
Spannend ist die Zeile mit 30 € im Monat. Da gibt es 50 Cent auf jeden Euro, und mit einem Kind kommt mehr Zulage rein, als du selbst einzahlst. Ab 360 € wird die Förderung pro Euro dünner. Die letzten 1.440 € bringen zusammen „nur“ noch 360 €.
Wer genau förderberechtigt ist, hängt von deiner Situation ab. Laut Bundesregierung sind künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende dabei. Ob du persönlich die volle Zulage bekommst, klärst du am besten mit deinem Anbieter oder einem Steuerberater.
💡 Merke: Die Zulage ist ein fester Zuschuss auf deine Einzahlung. Wie viel am Ende im Depot liegt, hängt trotzdem vom Markt ab. Eine Garantie gibt es beim Altersvorsorgedepot nicht.
Was ins Altersvorsorgedepot darf und was draußen bleibt
Hier wird es für uns interessant. Das Gesetz arbeitet mit einer festen Liste. Laut § 1 Abs. 1b AltZertG dürfen Beiträge, Zulagen und Erträge nur in diese Anlagen fließen:
- Anteile an OGAW-Fonds (der EU-Standard für Publikumsfonds, darunter viele ETFs) mit Basisinformationsblatt und höchstens Risikoklasse 5,
- Anteile an offenen Publikums-AIF nach §§ 218 und 219 KAGB, ebenfalls höchstens Risikoklasse 5,
- Anteile an offenen ELTIF, also europäischen langfristigen Investmentfonds, höchstens Risikoklasse 5,
- Euro-Anleihen von Bund, Ländern, Gemeinden und anderen öffentlichen Stellen,
- Euro-Anleihen von Euro-Staaten, der EU, der Europäischen Investitionsbank und ähnlichen Institutionen.
Das war es. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht ins Depot. Das Wort „Bitcoin“ taucht im Gesetz gar nicht auf. Bitcoin passt schlicht in keine der Kategorien. Anbieter sagen es deutlicher: In der FAQ von Fidelity steht ausdrücklich, dass Einzelaktien, „Kryptowährungen“ (so nennt Fidelity das), gehebelte Finanzinstrumente und Zertifikate ausgeschlossen sind.
Und Bitcoin-ETPs oder -ETNs? Auch nicht
Viele denken jetzt an die Bitcoin-Produkte, die man an deutschen Börsen kaufen kann. Die heißen oft ETP oder ETN. Laut HypoVereinsbank sind solche ETNs (dort „Krypto-ETNs“ genannt) Schuldverschreibungen des Emittenten und kein Sondervermögen. Damit sind sie kein Fonds aus der Liste. Und Schuldverschreibungen sind nur erlaubt, wenn sie von Staaten oder öffentlichen Stellen in Euro kommen.
Heißt: Auch über den Umweg ETP kommt Bitcoin nicht ins geförderte Depot. Ob ein breiter Aktien-ETF am Ende auch Firmen enthält, die Bitcoin in der Bilanz haben, ist eine andere Frage. Bitcoin selbst bekommst du dort nicht.
| Anlage | Im Altersvorsorgedepot? |
|---|---|
| Breite Aktien-ETFs (OGAW, bis Risikoklasse 5) | Ja |
| Euro-Staatsanleihen | Ja |
| Einzelaktien | Nein |
| Zertifikate, Hebelprodukte | Nein |
| Bitcoin direkt | Nein |
| Bitcoin-ETP/ETN | Nein (Schuldverschreibung eines privaten Emittenten) |
⚠️ Achtung: Wirbt jemand ab 2027 mit einem „staatlich geförderten Bitcoin-Depot“, schau genau hin. Nach der Liste im Gesetz gibt es so etwas nicht. Wer dir mit Förderung und Bitcoin in einem Satz kommt, will dir sehr wahrscheinlich etwas anderes verkaufen. Wie Betrüger arbeiten, steht in meinem Artikel über Phishing bei Bitcoin.
Frühstartrente: 10 € im Monat fürs Kind
Der zweite Baustein betrifft Familien. Der Bundestag hat die Frühstartrente am 16. Oktober 2026 beschlossen, mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. Die Idee: Für Kinder von 6 bis 18 Jahren zahlt der Staat jeden Monat 10 € in ein Depot.
- Wer: Zum Start der Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang dazu, der sechs wird. Ältere Kinder bekommen keine Förderung (Bundestag).
- Wann: Laut Entwurf tritt das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft. Die 10 € für den Jahrgang 2020 sollen rückwirkend ab 1. Januar 2026 gelten (tagesschau).
- Wie: Eltern schließen auf den Namen des Kindes einen Standarddepot-Vertrag ab. Der Staat zahlt vierteljährlich rückwirkend ein.
- Ohne Vertrag: Dann legt der Bund das Geld gesammelt in einem Sondervermögen an, verwaltet von der Bundesbank, nur in breit gestreuten globalen Aktien oder Aktienfonds.
- Dazugeben: Eltern, Großeltern und andere können bis 6.840 € im Jahr bzw. 570 € im Monat obendrauf legen.
- Auszahlung: Grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag. Das Geld ist an die Altersvorsorge gebunden.
Über zwölf Jahre sind das 1.440 € vom Staat. Das Finanzministerium hat dazu laut tagesschau eine Modellrechnung gemacht: Bei angenommenen 7 % Rendite pro Jahr wären es mit 18 etwa 2.200 € und mit 65 etwa 53.000 €, wenn das Geld liegen bleibt und nichts dazukommt.
Das ist ausdrücklich nur ein Beispiel. Die 7 % sind eine Annahme, keine Zusage. Die Werte sind nominal, also ohne Inflation und ohne die spätere Steuer. Ob es am Ende mehr oder weniger wird, weiß heute niemand.
⚠️ Noch nicht endgültig: Die Frühstartrente braucht noch die Zustimmung des Bundesrats. Der hatte im September nur eine Stellungnahme abgegeben (Bundesrat). Bis zum 27.10.2026 hat der Bundesrat noch nicht abgestimmt. Seine nächste Plenarsitzung ist laut Bundesrat am 20. November 2026. Bis zur Abstimmung können sich Details ändern.
Auch hier gilt: Ins Standarddepot der Frühstartrente kommen nur die Fonds aus der Liste. Bitcoin also nicht. Das ist für Eltern, die Bitcoin für ihre Kinder gut finden, vielleicht ein Dämpfer. Was das für Bitcoiner heißt, steht im nächsten Abschnitt.
Was heißt das für dich als Bitcoiner?
Ab hier schreibe ich meine persönliche Sicht. Das ist keine Anlageberatung und keine Empfehlung, ein bestimmtes Produkt abzuschließen.
Ehrlich gesagt bin ich ganz froh, dass Bitcoin draußen bleibt. Stell dir vor, Bitcoin liegt in einem staatlich geförderten Vertrag. Den Schlüssel hätte dann nicht ich, sondern ein Anbieter. Not your keys, not your coins. Daran ändert auch eine Zulage nichts.
Bitcoin ist für mich kein Fondsprodukt. Es ist Geld, das ich selbst halten kann, ohne Bank und ohne Genehmigung. In einem Altersvorsorgevertrag wäre davon wenig übrig. Kein eigener Schlüssel, kein Wechsel ohne Vertrag, in der Regel keine Auszahlung vor 65.
Kein Entweder-oder
Das eine schließt das andere nicht aus. Du kannst ein gefördertes Depot mit ETFs als Fundament haben und Bitcoin daneben selbst verwahren. Zwei Töpfe, zwei Aufgaben.
Wie du deine Sparquote aufteilst, also wie viel von jedem Euro wohin geht, ist deine Entscheidung. Da gibt es keine richtige Zahl für alle. Ein paar Fragen helfen beim Sortieren:
- Kommst du an die volle Zulage, und wie viel musst du dafür einzahlen? Die Tabelle oben hilft.
- Kannst du Geld bis 65 fest weglegen? Vorher kommst du an das geförderte Kapital nur mit Einbußen heran (laut Fidelity).
- Hältst du Kursschwankungen aus? Beim Depot wie bei Bitcoin geht es auch mal kräftig runter.
- Bist du bereit, Bitcoin selbst zu verwahren, mit allem, was dazugehört? Backup, Sicherheit und Ruhe bei Phishing-Mails.
Mir ist wichtig, langfristig zu denken. Low Time Preference, wie Bitcoiner sagen: lieber heute verzichten und später mehr haben. Das passt zur Idee einer Altersvorsorge. Nur dass ich die Bitcoin-Seite davon selbst in der Hand behalten will.
🔧 Profi-Tipp: Steuerlich sind die beiden Töpfe völlig verschieden. Das Depot wird nachgelagert besteuert. Für Bitcoin gelten ganz eigene Regeln. Was das für dich genau heißt, klärst du mit einem Steuerberater. Dieser Artikel ersetzt das nicht.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot und Bitcoin
Kann ich Bitcoin ins Altersvorsorgedepot legen?
Nein. Das Gesetz erlaubt nur bestimmte Fonds bis Risikoklasse 5 und Euro-Anleihen öffentlicher Stellen (§ 1 Abs. 1b AltZertG). Bitcoin gehört zu keiner dieser Gruppen. Auch Fidelity schließt in seiner FAQ ausdrücklich aus, was es „Kryptowährungen“ nennt.
Sind Bitcoin-ETFs oder -ETPs erlaubt?
Nach der Liste im Gesetz nicht. Die in Deutschland handelbaren Bitcoin-Produkte sind meist ETNs, also Schuldverschreibungen eines privaten Emittenten und kein Fonds. Erlaubt sind aber nur Schuldverschreibungen von Staaten und öffentlichen Stellen.
Wie hoch ist die Förderung im Altersvorsorgedepot?
Bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, wenn du 1.800 € einzahlst. Dazu kommen bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und einmalig 200 €, wenn du unter 25 bist. Die Zahlen stehen so bei der Bundesregierung und im Gesetz.
Ist die Frühstartrente schon beschlossen?
Der Bundestag hat sie am 16. Oktober 2026 beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Bis zum 27.10.2026 hat er nicht abgestimmt, seine nächste Plenarsitzung ist am 20. November 2026. Geplanter Start ist der 1. Januar 2027.
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Laut Bundesregierung sollen die neuen Produkte ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Welche Anbieter dann wirklich starten, steht damit noch nicht fest.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Er läuft weiter. Nichts wird automatisch gekündigt oder umgewandelt. Ab 2027 kannst du nur keinen neuen Vertrag nach dem alten Riester-Modell mehr abschließen. Ein freiwilliger Wechsel ins neue System ist möglich. Was ein Wechsel in deinem Fall kostet, klärst du mit deinem Anbieter.
Ab wann kann ich mir das Geld auszahlen lassen?
Bei neuen Verträgen frühestens mit 65, außer deine gesetzliche Altersrente beginnt schon früher. So steht es im Gesetzestext. Bis dahin ist das geförderte Geld an die Altersvorsorge gebunden.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot ist das, was Riester nie war: einfacher, mit Kostendeckel im Standarddepot und ohne Garantiezwang. Ob sich das für dich lohnt, hängt von deiner Lage ab. Bitcoin hat darin aber keinen Platz. Das Gesetz lässt nur Fonds und Staatsanleihen zu.
Für mich ist das eher eine Klarstellung als ein Verlust. Gefördertes Depot hier, Bitcoin mit eigenem Schlüssel da. Dein nächster Schritt: Rechne mit der Tabelle oben aus, welche Zulage für dich drin wäre. Und schau, ob deine Bitcoin schon da liegen, wo nur du rankommst.
Langfristig denken. Keys selbst halten. Weiter stacken.
Wichtig: Risiko- und Haftungshinweis
Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und meine persönliche Meinung wieder. Er ist keine Anlageberatung, keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine Aufforderung, ein bestimmtes Produkt abzuschließen oder Bitcoin zu kaufen.
Interessenkonflikt: Ich halte selbst Bitcoin. Meine Einschätzung zu Bitcoin neben dem Altersvorsorgedepot ist deshalb nicht frei von eigenen Interessen.
Kapitalmarkt und Bitcoin sind riskant. Fonds, ETFs und Bitcoin schwanken im Wert. Beim Altersvorsorgedepot gibt es keine Garantie. Bei Bitcoin ist ein Totalverlust möglich. Investiere nur Geld, dessen Verlust du verkraften kannst.
Modellrechnungen sind keine Versprechen. Alle Beispielzahlen beruhen auf Annahmen. Wie sich dein Geld tatsächlich entwickelt, kann niemand vorhersagen.
Stand der Angaben: Die Informationen geben den Stand vom 27.10.2026 wieder. Die Frühstartrente ist noch nicht endgültig beschlossen, Details können sich ändern. Prüf vor einer Entscheidung die aktuellen Angaben deines Anbieters und hol dir im Zweifel Rat bei einem Steuerberater oder einer unabhängigen Beratungsstelle.
Wie dieser Artikel entstanden ist: recherchiert mit KI-Unterstützung, Fakten an den verlinkten Quellen geprüft, vor der Veröffentlichung von mir gelesen und freigegeben. Mehr dazu unter So arbeiten wir.
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 27.10.2026.
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156: Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) vom 26.05.2026, ausgegeben 29.05.2026: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/156/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=1
- Bundesregierung: Fragen und Antworten, Private Altersvorsorge wird attraktiver (01.06.2026): https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reform-private-altersvorsorge-2400072
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt die Frühstartrente (16.10.2026): https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-fruehstartrente-1223624
- tagesschau: Wie das mit der „Frühstartrente“ laufen soll (Stand 16.10.2026): https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-fruehstartrente-100.html
- Bundesrat: Beratungsvorgang 445/26, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2026/0401-0500/0445-26.html
- Bundesrat: Termine (nächste Plenarsitzung 20.11.2026): https://www.bundesrat.de/DE/termine/termine-node.html
- Fidelity: Q&A Altersvorsorgedepot (Anbieter-FAQ): https://www.fidelity.de/themen-maerkte/themen-im-fokus/themen-fuer-privatanlegende/altersvorsorgedepot/faq/
- HypoVereinsbank: Kryptowährungen & ETNs: https://www.hypovereinsbank.de/hvb/privatkunden/geldanlage/wertpapiere/kryptowaehrungen-etns
